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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mountain Elements
1. Anmeldung
Sie können sich persönlich, schriftlich oder online anmelden. Sie erkennen dadurch unsere Geschäftsbedingungen an.
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Onlineanmeldung erhalten Sie zunächst eine Kopie ihrer eingetragenen Daten zurück gesendet. Im Anschluss erhalten Sie dann eine verbindliche Anmeldebestätigung und die genauen Reiseunterlagen schriftlich oder per Email.
Mit der Anmeldung der jeweiligen Buchung, ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort fällig und vorab zu überweisen oder in Bar zu zahlen. Die näheren Zahlungsmodalitäten ergeben sich dann aus der Anmeldebestätigung.
2. Veranstalter
Veranstalter ist Mountain Elements
Inhaber: Michael Stacheder, Benno Keill
Fraunhoferstr. 4a
D-83043 Bad Aibling
email: info@mountain-elements.com
phone: 0049 (0)170 960 54 26
3. Anforderungen / Teilnahmebedingungen
Im Onlineangebot findet sich eine möglichst detaillierte Aussage bezüglich der Anforderungen, die Sie unterwegs erwarten. Zusätzliche Informationen geben wir Ihnen gerne auch telefonisch. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung.
An den Kursen und Reisen von uns kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist.
Sollten dem Teilnehmer ein oder mehrere Ausrüstungsteile fehlen, ist er hierfür selbst verantwortlich, soweit dieser Ausrüstungsteil nicht ausdrücklich in den im Angebot enthaltenen Reiseleistungen als von uns gestellt genannt ist oder ein zusätzlicher Vertrag über die Miete dieses Ausrüstungsteils geschlossen wurde.
Kursleiter und Führer sind berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Anweisungen des Bergführers missachtet, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.
4. Programmänderungen
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind die beschriebenen Kurse und Reisen als Vorschläge zu betrachten. Der jeweilige Bergführer ist vor Ort zu Programmänderungen berechtigt, sobald die Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, mangelnde Kondition oder andere sicherheitsrelevante Aspekte dazu Anlaß geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Bergführer.
5. Reiserücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies hat schriftlich zu geschehen.
Erfolgt eine Stornierung Ihrerseits bis 30 Tage vor Reisebeginn, fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- an.
Um die Durchführbarkeit unserer Kurse zu gewährleisten, stellen wir bei kurzfristigerem Reiserücktritt folgende Kosten in Rechnung:
* 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
* 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
* am Tag und nach Reisebeginn 95% des Reisepreises
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, für die Sie aber selbst verantwortlich sind.
6. Mindestteilnehmerzahl
Kurse und Führungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung etwas anderes ergibt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens am 7.Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. für Impfungen, Visa oder Bahntickets können nicht übernommen werden.
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung auf § 651 j BGB verwiesen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
9. Gewährleistung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von uns für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bleiben von den Beschränkungen unberührt. Wir haften in gleicher Weise auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Bergführer, Reiseleiter und Agenturen sind nicht befugt und nicht von uns bevollmächtigt, vom Reiseteilnehmer geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung für und gegen uns anzuerkennen.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr, sofern es sich nicht um Körper- oder Gesundheitsschäden handelt und/oder der Schaden nicht grob fahrlässig von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.